Sie hatten einen Unfall?

Was sie jetzt tun sollten

Nach einem Verkehrsunfall ist eine genaue und sorgfältige Beurteilung der Fahrzeugschäden entscheidend. Verlassen Sie sich dabei auf das Fachwissen des Kfz Sachverständigen. Wir ermitteln umfassend und neutral den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Das erstellte Kfz Gutachten dient dabei vor allem als Regulierungsgrundlage.

  • Notizen machen
  • Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle
  • Beauftragen Sie einen Sachverständigen / Gutachter und einen Verkehrsanwalt

Erstellung Ihres Gutachtens

Alles, was sie über die Erstellung wissen müssen

Bei einem Schadensfall sollte man schnell handeln und die richtigen Entscheidungen treffen. So können viele, im Nachhinein auftretende, Probleme vermieden werden. Wir von KfZ-Sachverständigen Büro Seidl helfen Ihnen gerne, egal ob ...

  • am Unfallort
  • bei Ihnen zu Hause
  • oder in der Werkstatt
Wir kommen in ganz NRW direkt zu Ihnen.

Unsere Dienstleistung umfasst verschiedene Fachbereiche die Ihnen helfen all Ihre Schadensansprüche auch geltend zu machen. Gehen Sie also nicht sorglos mit der Regulierung Ihres Schadens um und lassen Sie uns für Sie tätig werden.

Schadengutachten

Warum ein Schadengutachten wichtig sein kann

Werden Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, können Sie Haftpflichtansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Zur Bestimmung des Ihnen entstandenen Fahrzeugschadens können Sie einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen beauftragen, der den Ihnen entstanden Schaden objektiv beziffert. Weisungen der regulierenden Versicherungen bezüglich der Auswahl der Reparaturwerkstatt oder des Kfz- Sachverständigen sind nicht rechtens.

Es gibt mehrere Gründe die dafür sprechen einen unabhängigen und neutralen Kfz Sachverständigen einzuschalten. Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Des Weiteren dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung

Was zeichnet einen KfZ-Gutachter aus?

Und wie finden Sie den richtigen?

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung des Gutachters rechtlich nicht geschützt. Daher kann sich im Grunde genommen jeder als Kfz-Sachverständiger bezeichnen. Sie sollten daher auf eine Fachliche Qualifikation achten.

  • KFZ-Meister
  • KFZ-Techniker-Meister
  • Lackierer-Meister
  • KFZ-Elektriker-Meister
  • Zweiradmechaniker-Meister
  • Karosseriebau-Meister
  • staatl. geprüfter KFZ-Techniker
  • Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug

Wer kommt für die Kosten auf?

Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges. Ausnahme: Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 750€)

WICHTIG: Oft klingelt schon am Tag des Verkehrsunfalles das Telefon bei Ihnen. Die gegnerische Versicherung sagt Ihnen, dass Sie einen Kostenvoranschlag zusenden sollen und dass Sie die Kosten für den Sachverständigen sonst selbst tragen müssen. Das ist nicht richtig. Bei uns muss niemand bei einem Haftpflichtschaden die Kosten selbst tragen.

Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Außerdem wird ein ggf. vorliegender Anspruch auf merkantile Wertminderung nicht berechnet. Ebenso werden Sie die Kosten für den KVA i.d.R selber tragen müssen. Es gibt keine Angaben über die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit, sowie keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Die Versicherung kann somit viel schneller auf Totalschadenbasis abrechnen. Aus diesen Gründen ist es sicherer, ein unabhängiges und qualifiziertes Kfz Gutachten erstellen zu lassen.

Rechte bei Haftpflichtschäden

  • Freie Wahl des Sachverständigen
  • Freie Wahl des Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung oder einen Mietwagen.
  • Sie können auch mit der Versicherung fiktiv Abrechnen und sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.

Geld statt Reperatur

Es besteht die Möglichkeit den Schaden nach unserem Gutachten (fiktiv) mit der Versicherung abzurechnen. Dies wird von vielen unserer Kunden praktiziert.

Ob Sie dann selber, oder wie auch immer reparieren lassen, oder ob Sie überhaupt reparieren, ist Ihre Sache. Sie als Geschädigter entscheiden darüber.

Die merkantile Wertminderung

Ein „Unfallwagen“ ist immer weniger wert als ein direkt vergleichbares Auto, das nicht durch einen Unfall beschädigt worden ist. Um diesen Mangel auszugleichen, liefert § 251 des BGB die gesetzliche Grundlage für den Schadensersatz über den Merkantilen Minderwert.

Die Berechnung des Merkantilen Minderwerts ist nicht einheitlich geregelt. Bei KFZ spielt zum Beispiel das Fahrzeugalter eine wichtige Rolle. Je neuer das Auto ist, desto größer fällt der Wertverlust nach einem Unfall aus.

Die fiktive Abrechnung

ist die Alternative zur konkreten Abrechnung, wobei der Geschädigte den Fahrzeugschaden auf Basis des eingeholten Schadengutachtens ohne Weiteres abrechnen kann, ohne Vorlage einer Reparaturrechnung bei der regulierenden Versicherung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nur bei Nachweis erstattet.

Wiederbeschaffungswert

Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man der Wert, den das Fahrzeug vor Eintritt des Schadens hatte. Dieser wird anhand des Fahrzeugalters, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, evtl. Alt-oder Vorschäden, die Fälligkeit der Hauptuntersuchung sowie der Sonderausstattung ermittelt.

Der Restwert

ist der Wert des Fahrzeuges im unreparierten Zustand. Gemäß der Rechtsprechung wird im Schadengutachten bei Haftpflichtschäden der Wert am regionalen, allgemein zugänglichen Markt ermittelt. Wenn ein Restwert ermittelt wurde, heißt dies nicht, dass Sie Ihr Fahrzeug veräußern müssen.

Wirtschaftlicher/technischer Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aus technischer Sicht noch reparaturfähig ist, jedoch die Kosten für die Reparatur den Wert des Fahrzeuges übersteigen.

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr instandgesetzt werden kann.

Abzüge Wertverbesserung

Zwar soll einem Geschädigten ein ungeschmälerter Ersatz des ihm verursachten Schadens zukommen, jedoch gilt gleichermaßen der Grundsatz, dass der Geschädigte durch das schädigende Ereignis im Ergebnis nicht bereichert werden soll.

Bei der Beschädigung einer Sache ist daher zu berücksichtigen, dass der Eigentümer oftmals durch eine Wiederherstellung Neuteile erhält statt der im Schadensereignis vorhandenen gebrauchten Teile und dadurch der Wert der beschädigten Sache gesteigert wird.

Prüfbericht

Werden dem Geschädigten insbesondere bei fiktiver Abrechnung regelmäßig vorgelegt. Hierbei werden von sogenannten Prüfunternehmen im Auftrage der Versicherer mittlerweile standardmäßig Schadenpositionen gekürzt und auf günstigere Referenzwerkstätten verwiesen. Gerne prüfen wir für Sie einen derartigen Prüfbericht, und erstellen ggf. eine umfassende Stellungnahme

Schadenminderungspflicht

Der Geschädigte ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten den Schaden gering zu halten. Das heißt zum Beispiel, wenn Sie ihr Fahrzeug nur einmal in der Woche zum Einkauf benötigen, brauchen Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparaturdauer

Mietwagen-Ersatzfahrzeug

Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparaturzeit oder im Falle eines Totalschadens für die Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug zu.


In welchen Fällen sollten Geschädigte auf einen Mietwagen verzichten?

Wer sein Auto sehr wenig nutzt, sollte abwägen, inwiefern ein Mietwagen Sinn ergibt. Faust-Formel ist, dass man schon 20 Kilometer pro Tag fahren sollte: „Andererseits ist ein Taxi im Zweifelsfall preiswerter und dann könnte es zum Streit mit der Versi¬cherung kommen.“


Unser Tipp

Sollten Sie für die Zeit nicht zwingend ein Ersatzfahrzeug benötigen, lassen Sie sich den Nutzungsausfall auszahlen.


Bagatellschaden

Bis zur einer Schadenhöhe von ca. 750€ spricht man von einem Bagatellschaden. Bei so einem Schaden werden die Kosten für ein Gutachten nicht erstattet. Können Sie auf einen Blick erkennen ob Ihr Schaden am Fahrzeug in den Bereich des Bagatellschadens fällt?

Können Sie einschätzen ob nicht weitere, nicht sichtbare, Teile beschädigt wurden? Fragen Sie uns. Und sollten wir in den Bereich des Bagatellschadens sein, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.